Kassel, 1. April 2026: Für all diejenigen, die Probleme mit frei herumstehenden oder liegenden E-Rollern haben, gibt es in Kassel eine gute Nachricht: Die Stadt Kassel führt zum 1. April 2026 neue Regeln für die Anbieter von Miet‐E‐Scootern ein. Ab heute dürfen solche Fahrzeuge nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wie die Stadt Kassel mitteilte. Die Stadt schließt dafür mit den Betreibern kostenpflichtige Sondernutzungsverträge ab, in denen u.a. diese Auflage festgeschrieben ist. Mit der zeitgleich wirksam werdenden Neufassung der Sondernutzungssatzung wird dann pro Miet‐E‐Scooter und Monat 1 Euro Sondernutzungsgebühr fällig. Das NETZWERK ARTIKEL 3 weist darauf hin, dass dies kein Aprilscherz, sondern eine gute Nachricht für mehr Inklusion ist.
„Mit den neuen Regeln schaffen wir Ordnung beim Abstellen der E‐Scooter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den öffentlichen Flächen unserer Stadt“, unterstreicht der Kasseler Oberbürgermeister Sven Schoeller. „Dies kommt insbesondere auch Menschen zu Gute, die in ihrer Mobilität oder in der Sehkraft eingeschränkt sind, weil die Anzahl nicht ordnungsgemäß abgestellter Scooter, die gefährliche Stolperfallen bilden, sehr deutlich reduziert wird. Das wird die Akzeptanz dieses attraktiven Verkehrsmittels auch bei denjenigen erhöhen, die es nicht selbst nutzen.“
Anbieter in die Pflicht nehmen
Seit dem Jahr 2020 gibt es in Kassel Miet‐E‐Scooter im öffentlichen Straßenraum. Im Jahr zuvor hatte der Bundesgesetzgeber mit der „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ dafür gesorgt, dass E‐Scooter überhaupt zulässige Straßenfahrzeuge in Deutschland wurden. Aktuell sind in Kassel rund 2.500 dieser Fahrzeuge unterwegs. Viele von ihnen stehen oder liegen den größten Teil des Tages auf Gehwegen und sorgen immer wieder für Beschwerden. Eine Ursache dafür ist ein rechtlicher Graubereich zwischen der Benutzung dieser Fahrzeuge einerseits und deren Bereitstellung andererseits.
Ersteres ist unzweifelhaft dem Gemeingebrauch öffentlicher Straßen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuzuordnen. Letzteres ist eine Ausprägung von sogenannter Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum. Ab sofort werden diese beiden Dinge konsequent getrennt und den jeweiligen Anbietern wird für den Teil der Sondernutzung eindeutig die Verantwortung zugewiesen. Zur Überwachung der Regelung bedient sich die Stadt Kassel eines Datenportals, über das Verstöße gegen die Abstellregeln identifiziert werden können.
„Wir nehmen die Anbieter nun stärker in die Pflicht. Die Einführung einer Gebühr und die klare Begrenzung auf markierte Flächen stellt sicher, dass die Nutzung des öffentlichen Raums fair geregelt ist und Verstöße konsequent nachverfolgt werden können,“ so Verkehrsdezernentin Simone Fedderke.
An wen können Beschwerden oder Anregungen gerichtet werden?
Alle Betreiber sind verpflichtet, mindestens einmal je Werktag einen verkehrssicheren und vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Beschwerden sollten vorzugsweise zunächst direkt an den jeweiligen Betreiber gerichtet werden. Die Kontaktdaten findet man beispielsweise im Kasseler Stadtportal (Link ganz unten). Das gilt auch, falls es zu technischen Problemen mit der jeweiligen Betreiber‐App kommt oder wenn an der einen oder anderen Stelle Abstellorte fehlen. Die Stadt wird im Dialog mit den Betreibern bedarfsorientiert und schrittweise weitere Abstellflächen markieren oder Radbügel setzen.
Für übrige Anregungen und Beschwerden besteht auch eine Kontaktmöglichkeit in Richtung Stadt Kassel. Vorzugsweise per Mail an e‐scooter‐beschwerdekasselde können insbesondere zu folgenden Sachverhalten Nachrichten geschickt werden:
- Wenn Eigentümer von privaten Flächen mit öffentlich erreichbaren Radbügeln oder Abstellflächen möchten, dass man dort Miet‐E‐Scooter zurückgeben kann und diese Fläche in die Datenbank zulässiger Abstellorte aufgenommen werden soll;
- wenn Eigentümer möchten, dass eine fälschlich als zulässiger Abstellort definierte Privatfläche korrigiert wird;
- wenn Örtlichkeiten auffallen, an denen Miet‐E‐Scooter eines oder mehrerer Betreiber regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf wichtige Fragen gibt es unter https://www.kassel.de/buerger/verkehr_und_mobilitaet/mit‐dem‐e‐scooter/miet‐e‐scooter.php






