Berlin, 30. Januar 2026: Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied im Rechtsausschuss, dass dieses Urteil ein überfälliger Warnschuss ist. Nach ihren Worten ist rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Kavaliersdelikt. Diskriminierung ist auch auch diesem Gebiet rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt.
Dieser Fall ist, wie Awet Tesfaiesus erklärt, kein Einzelfall. Täglich erleben Menschen nach ihren Worten bei der Wohnungssuche Benachteiligung. Wegen ihres Namens. Wegen ihrer Herkunft. Wegen Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Dass die Klägerin hier ihr Recht durchsetzen konnte, lag auch am enormen Aufwand beim Nachweis der Diskriminierung. Viele Betroffene haben diese Möglichkeiten nicht. Daran zeigt sich: Unser Diskriminierungsschutz reicht noch nicht aus.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages und des Rechtsauschusses fordert Tesfaiesus: „Die bestehenden Ausnahmen im Mietrecht müssen abgeschafft werden. Alle Vermieter*innen müssen verpflichtet sein, fair zu handeln. Antidiskriminierungsverbände müssen Betroffene vor Gericht unterstützen können. Sie müssen selbst klagen dürfen, um grundlegende Rechtsfragen im öffentlichen Interesse zu klären. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss gestärkt werden: Sie sollte im Interesse der Allgemeinheit Klagen führen können. Und ihre besondere Expertise als sachkundige Stelle in Gerichtsverfahren einbringen dürfen.“






