Schutz 0811

Berlin, 12. Februar 2026: Das Bundeskabinett hat heute am 11. Februar 2026 den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung des Bundes: "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig."

Gut ist nach Ansicht von Ferda Ataman, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. „Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen. Lediglich von öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn können sie Schadensersatz verlangen, ihr Schmerzensgeld wird aber bei nur 1.000 Euro gedeckelt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit“, betonte Ferda Ataman. „Die Reform geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und ordnet ihre Rechte den Interessen von Unternehmen unter. Das ist bitter.“

Die Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten gemäß § 28 Satz 1 AGG finden Sie hier: