Schutz 0811

Berlin, 17. Februar 2026: Die Kritik an dem vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) reißt nicht ab. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich nach Ansicht von Raul Krauthausen bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. Der Aktivist und AbilityWatch warnen: "Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit." Auf einem über Facebook verbreiteten Sharepic von Raul Krauthausen heißt es: "Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet."

„Mit der Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehenzulassen. Der ‚Bärendienst‘: Gesetzliche Legitimation für Barrieren.“ Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.

In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand. „Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel“, erklärt Raúl Krauthausen. „Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“

Besonders perfide ist nach Ansicht von Raul Krauthausen das bewusste Missverständnis des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“. Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziert der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive „individuelle, praktikable Lösungen vor Ort“.

Link zum Facebook-Post von Raul Krauthausen