Schutz 0811

Berlin, 20. Februar 2026: Raul Krauthausen hat wie viele andere Aktive, die sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit einsetzen, scharfe Krtik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz geübt. Da nach dem Kabinettsbeschluss nun die Entscheidung über die endgültigen Regelungen bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt, hat Raul Krauthausen nicht nur Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben, sondern bietet auch eine Vorlage und die Adressen zur Nachahmung für andere Aktive an. Denn nun gilt es, die Abgeordneten ganz konkret mit der Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren, die behinderte Menschen behindern zu konfrontieren und ganz konkrete Änderungen am Gesetzentwurf einzufordern. Darin sind sich viele Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände einig.

Im Betreff der Mail, die Raul Krauthausen an die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD, die im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mitwirken, heißt es: „Persönliche Bitte um Nachbesserung am BGG-Entwurf – Einladung zum Dialog“. Und weiter heißt es im Brief von Raul Krauthausen, den er in unterschiedlichen Formen zur Nachahmung empfiehlt:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r [Name des/der Abgeordneten],

ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, das mir persönlich sehr am Herzen liegt und das für das gesellschaftliche Miteinander in unserem Land von großer Bedeutung ist: die aktuelle Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Zunächst möchte ich anerkennen, dass die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 einen Schritt gemacht hat, um das Thema Barrierefreiheit wieder auf die politische Agenda zu setzen. Es ist positiv zu werten, dass private Anbieter nun erstmals gesetzlich in den Blick genommen werden und die digitale Barrierefreiheit sowie die Zertifizierung von Assistenzhunden vorangebracht werden sollen.

Dennoch bitte ich Sie eindringlich, den vorliegenden Entwurf im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren kritisch zu prüfen und mutig nachzubessern. Aus meiner Sicht, und im Einklang mit der Kritik zahlreicher Fachverbände, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Bundesbehindertenbeauftragten, bleibt der Entwurf hinter den notwendigen, auch internationalen Standards zurück, um echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen.

Besonders drei Punkte bereiten mir große Sorge, über die ich gerne mit Ihnen sprechen möchte:

  1. Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft: Die Beschränkung auf „angemessene Vorkehrungen“ im Einzelfall bei gleichzeitigem pauschalen Ausschluss baulicher Veränderungen als „unzumutbare Belastung“ droht, den Status quo der Barrieren zu zementieren. Wir benötigen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag spürbar sind. Sei es beim Arztbesuch, im Restaurant oder beim Einkaufen.
  2. Fehlende Sanktionsmechanismen: Ein Recht ohne Durchsetzungskraft läuft, wie Sie wissen, erfahrungsgemäß Gefahr, ignoriert zu werden. Dass private Unternehmen bei Diskriminierung weder Schadensersatz noch Bußgelder fürchten müssen, sendet das falsche Signal. Barrierefreiheit sollte kein ‚Gnadenakt‘ sein, sondern ein verlässlicher Standard.
  3. Zeitrahmen der Umsetzung: Die Frist bis 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesbauten verschiebt Inklusion faktisch auf die übernächste Generation. In einer alternden Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, so lange auf zugängliche Infrastruktur zu warten.

Im parlamentarischen Verfahren kommt es nun maßgeblich auf die einzelnen Abgeordneten an. Ich hoffe sehr, dass Sie die vorgebrachten Punkte unabhängig prüfen und sich für wirksame Verbesserungen einsetzen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelegenheit geben würden, Ihnen meine Bedenken und Vorschläge in einem persönlichen Gespräch (gerne auch telefonisch oder digital) kurz zu erläutern.

Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir dieses Gesetz zu einem echten Fortschritt für unser Land machen können.

Ich sehe Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Raul Krauthausen“

Dieses Schreiben, aber auch Vorschläge kürzere Varianten hat Raul Krauthausen zusammen mit einer Liste der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages online gestellt.

Link zum Schreiben von Raul Krauthausen und weiteren Vorschlägen

Link zu den Adressen der zuständigen Abgeordneten

Dass Raul Krauthausen mit seiner Initiative, sich direkt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wenden, nicht allein ist, zeigt eine Mail, die Uwe Heineker an den Bundestagsabgeordneten in seinem Wahlkreis verfasst und den kobinet-nachrichten zur Information zugesandt hat. Darin heißt es u.a.:

„die von mir vollumfänglich geteilten Kritiken an dem Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, beziehen sich vor allem auf die unzureichende Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Kritiker bemängeln, dass der Entwurf nicht umfassend genug ist und keine verbindlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bietet.

Die eigentlichen Barrieren finden sich im Alltag, in Restaurants, Geschäften, Sportstätten oder Freizeiteinrichtungen vor. Genau dort fehlt jedoch eine klare, durchsetzbare Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Solange private Anbieter nicht verbindlich in die Pflicht genommen werden, bleibt Gleichstellung vom guten Willen Einzelner abhängig.

Besonders problematisch ist es aus meiner Sicht, dass Ausnahmeregelungen und Zumutbarkeitsprüfungen dazu führen könnten, dass notwendige Anpassungen unterbleiben. Barrierefreiheit darf nicht an wirtschaftlichen Erwägungen scheitern. Sie ist ein Menschenrecht im Sinne des Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und kein optionales Serviceangebot. Neben der rechtlichen Dimension betone ich auch die gesellschaftliche Bedeutung von Barrierefreiheit: Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung seien entscheidend für den Abbau von Vorurteilen. Vorurteile entstehen durch Distanz. Sie verschwinden durch Begegnung. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht selbstverständlich überall teilhaben können, fehlen genau diese Begegnungen. Barrierefreiheit ist daher auch eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Es gibt für Sie als MdB die Möglichkeit, diese Herausforderungen im nun anstehenden weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren proaktiv anzugehen, indem weitere Vorschläge zur Verbesserung eingebracht werden. Die Diskussion über die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung zeigt, dass es Potenzial für realistische Zeitpläne gibt, wenn alle Beteiligten miteinander arbeiten. Zudem wird die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für die Umsetzung der Änderungen thematisiert, was als Chance gesehen werden kann, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Viele Stimmen fordern stärkere partizipative Prozesse, um die Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen angemessen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Dies könnte zu einem inklusiveren und gerechteren Ergebnis führen. Bitte geben Sie Feedback zu den Vorschlägen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Heineker“