Schutz 0811

Marburg (kobinet) Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) übt deutliche Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Reform soll offiziell mehr Barrierefreiheit in Deutschland schaffen. Zahlreiche Verbände und Menschenrechtsorganisationen halten den Entwurf jedoch für unzureichend und in Teilen sogar für kontraproduktiv. Diese Einschätzung teilt auch der DVBS. "Der Gesetzentwurf verpasst eine dringend nötige Modernisierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die vorgesehenen Regelungen für private Anbieter sind weitgehend zahnlos und schaffen in der Praxis kaum verbindliche Verpflichtungen für Barrierefreiheit", erklärt Werner Wörder, 1. Vorsitzender des DVBS.

„Nach unserer Einschätzung wird sich im Alltag behinderter Menschen durch den aktuellen Entwurf kaum etwas verbessern. Im Gegenteil – gerade bei der Rechtsdurchsetzung erwarten wir sogar eine Verschlechterung“, hebt Wörder hervor.

Kritische Punkte sind aus Sicht des DVBS unter anderem:

  • Der Entwurf verzichtet auf verbindliche, detaillierte Barrierefreiheitsvorgaben für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen. – Stattdessen bleibt vieles bei unverbindlicher Eigenverantwortung.
  • Die Rechtsdurchsetzung bleibt schwach: Rechtswege und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sind minimal; Betroffene erhalten keinen klaren Anspruch auf Beseitigung von Barrieren oder Unterlassung.
  • Es entsteht Rechtsunsicherheit darüber, wie die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit in der Praxis durchgesetzt werden können.

„Ein Gesetz, das Barrierefreiheit schaffen will, darf nicht darauf vertrauen, dass alle Akteure freiwillig handeln. Guter Wille allein reicht nicht“, so Wörder weiter. „Es braucht verbindliche Standards, zeitliche Fristen und effektive Rechtsmittel, damit Menschen mit Behinderung tatsächlich gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen erhalten.“

Der DVBS appelliert daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanzielle Nachbesserungen vorzunehmen. Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung müssten als selbstverständlicher Standard verankert werden – nicht als fakultative Option. Angesichts von rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland und einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft komme diesem Thema eine zentrale gesellschaftspolitische Bedeutung zu.

Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 an Bundestagsabgeordnete

Mit einem Aufruf an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD unter dem Motto „Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz!“ hat sich auch das NETZWERK ARTIKEL 3 vor allem gegen eine Formulierung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gewandt, die umfassende Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Das Netzwerk fordert von den Abgeordneten in der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfs die Streichung der in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 gewählten Formulierung, wonach „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt wird. Dort gelten bisher „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Das NETZWERK ARTIKEL 3 hofft, dass viele weitere behinderte Menschen und ihre Verbündeten den Aufruf zum Anlass nehmen, ihre Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen Forderungen zu kontaktieren.

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten zum Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 in Sachen BGG-Reform vom 23. Februar 2026