Schutz 0811

Bremen, 26. Februar 2026: Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein "Inklusion Nord" in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3.

Die dort vorgesehene Regelung ermöglicht es „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen anbieten“, bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ einzustufen. Nach Auffassung des Vereins läuft dies faktisch auf eine weitreichende Ausnahme vom Diskriminierungsverbot hinaus.

„Ein Gesetz, das Benachteiligung verhindern soll, darf keinen pauschalen Freibrief zur Verweigerung von Barrierefreiheit enthalten“, erklärt Frank Schurgast, Co-Vorstandsvorsitzender von Inklusion Nord e.V. „Die vorgesehene Ausnahmeregelung schwächt den Diskriminierungsschutz und steht im klaren Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie zur UN-Behindertenrechtskonvention.“

Neben der Streichung der Ausnahmeregelung fordert der Verein weitere zentrale Nachbesserungen:

  •  Aufhebung der vorgesehenen Begrenzung des Schadensersatzes auf 1.000 Euro (§ 7b Absatz 2),
  •  Einführung eines ausdrücklichen Anspruchs auf Beseitigung festgestellter Verstöße (§ 7b Absatz 3),
  •  Wiedereinführung der ursprünglich vorgesehenen Beweislastumkehr,
  •  Vorziehung der Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden auf spätestens 2035 statt 2045 (§ 8 Absatz 2).

„Rechtsschutz darf nicht symbolisch sein“, so Schurgast weiter. „Wenn Schadensersatz gedeckelt, Beweislasten einseitig verteilt und Umsetzungsfristen um Jahrzehnte gestreckt werden, bleibt Gleichstellung auf dem Papier stehen. Menschen mit Behinderungen brauchen verbindliche, einklagbare Rechte – keine unverbindlichen Absichtserklärungen.“

Der Inklusion Nord e.V. appelliert an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen.

„Jetzt entscheidet sich, ob das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Namen gerecht wird“, betont Schurgast. „Wir erwarten, dass der Bundestag Diskriminierung wirksam verhindert – und sie nicht durch weitreichende Ausnahmen legitimiert.“