Berlin, 2. März 2026: Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, hat sich an eine Reihe von Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD gewandt. In einer Mail an die Mitglieder der Fraktionsvorstände und der Ausschüsse für Wirtschaft sowie für Arbeit und Soziales kritisiert Ottmar Miles-Paul den am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes", der erhebliche Nachteile bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Er fordert vor allem die Streichung des in § 7 Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung".
Schlimm genug, dass die Bundesregierung mit dieser Formulierung im Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ deklariert werden. „Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte“, schrieb Ottmar Miles-Paul in der Mail an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD.
„Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit den Kolleg*innen in Ihrer Fraktion und mit Ihrem Koalitionspartner nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende“, heißt es weiter in der Mail.
Hintergrund:
Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet wird:
In $7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn
„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Die LIGA Selbstvertretung fordert die Abgeordneten auf, den Satz
„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
zu streichen.
In Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:
„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“
Link zum Gesetzentwurf für die Reform des BGG:
Link zum Aufruf des NETZWERK ARTIKEL für Änderungen am Gesetzentwurf zur BGG-Reform






