Berlin, 23. März 2026: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen.
Eine zentrale Aussage im bisherigen Ergebnis der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Bundesrats lautet: „In Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist die Angabe ‚; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.‘ durch ein Komma zu ersetzen.“ Damit unterstützt die Vorlage das Ansinnen vieler Behindertenorganisationen und Aktivist*innen für mehr Barrierefreiheit die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
An verschiedenen Stellen betont der Bundesrat, dass in dem Gesetz eine stärkere Anbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention nötig ist.
Link zum Dokument des Bundesrats im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27. März 2026






